Die Ausgestaltung des Einlegerschutzes in der Schweiz und die Bedeutung von Zins und Inflation auf die reale Entwicklung der Einlagevermögen

Lehren aus der Bankenkrise auf Zypern

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«Ein Einlegerschutzsystem ist stark, wenn er den Einlegern im Notfall einen schnellen und guten Schutz bietet, aber auf illusorische Versprechen verzichtet, die nicht finanzierbar sind. Für das gesamte Wirtschaftssystem ist es wichtig, dass sowohl die Versicherten (Bankkunden) als auch alle Garantiegeber bzw. Vorfinanzierer (Banken) über den Inhalt und den Umfang der Leistung möglichst genau im Bild sind. In diesem Fall darf erwartet werden, dass die involvierten Interessengruppen risikobewusst und eigenverantwortlich handeln. Ansonsten drohen beim Zusammenbruch eines grossen Bankhauses auch gesunde Banken in schwere Bedrängnis zu geraten, was zweifelsohne mit einer Schwächung der Stabilität einer Volkswirtschaft verbunden wäre.»
 
Gion Reto Capaul, Visual Finance


Wertvolle Informationen zum Thema (PDF):

(1) Schweiz: FINMA – FAQ Einlegerschutz
(2) Schweiz: Bankengesetz vom 8.11.1934
(3) Schweiz: Bankeninsolvenzverordnung vom 30.8.2012
(4) Schweiz: Bankenverordnung vom 17.5.1972

(5) International: FSB – Deposit Insurance Systems
(6) Europa: Einlegerschutz - Richtlinie 2009/14/EG
(7) Europa: EZB Vermögens- & Einkommensstatistik


Interessante Charts zur Zypern-Krise (PDF):

(8) Verzinsung diverser Depositen-Einlagen 2011-2013
(9) Entwicklung des Aktienmarktes 1999-2013
(10) Entwicklung der Konsumentenpreise 2000–2013
(11) Entwicklung der Bruttostaatsverschuldung ab 2001


Nützliche Links zum Thema:

www.esisuisse.ch
www.finma.ch
www.snb.ch
www.swissbanking.org
www.financialstabilityboard.com
www.europa.eu
www.fdic.gov
www.bis.org
www.moodys.com
www.standardandpoors.com
www.fitchratings.com

Kontaktadresse:

Telefon +41 52 222 44 40 / E-Mail mail@visualfinance.ch


Zypern: Katastrophale Zins- und Kreditstrategie

Die zypriotischen Banken haben mit hohen Zinsversprechen enorme Geldsummen aus dem In- und Ausland angelockt. Damit wurde die Basis für eine riskante Bankstrategie gelegt, die zu einem Totalabsturz des Bankensektors auf Zypern führte. Zypern wurde erst 2008 Mitglied der Eurozone. Die Banken waren aufgrund ihrer aggressiven Zinspolitik gezwungen, in hochverzinsliche und damit riskante Kreditausleihungen und Wertpapiere zu investieren. Das erhoffte Zinsmargengeschäft entpuppte sich als gigantischer Flop: Auf den griechischen Ausleihungen und Investitionen mussten riesige Abschreibungen und Rückstellungen vorgenommen wurden. Eine verfehlte Bankpolitik hat das ganze Land an den wirtschaftlichen Abgrund geführt. Da nicht mehr in der jetzigen Form überlebensfähig, wird die Cyprus Popular Bank abgewickelt (Aufspaltung in ‚gute‘ und ‚schlechte‘ Bank) und die guten Vermögenswerte und die unter den Einlegerschutz fallende Depositen in die zweitgrösste Bank des Landes, die Bank of Cyprus, transferiert. Letztere wird Ihre Geschäftstätigkeit aufrechterhalten, muss aber rekapitalisiert werden, was u. a. über den Tausch von ungesicherten Depositen-Forderungen in Aktien geschehen wird (Bail-in). Der Fall Zypern zeigt exemplarisch, wie rasant auch die Staatsverschuldung im Schatten einer schweren Bankenkrise ansteigen kann.

Zu den ganz grossen Verlierern zählen die Aktionäre beider zypriotischer Banken, die Besitzer ungesicherter Bankanleihen und Einleger mit einem Vermögen in Form von Depositen. Viele Sparer mit Einlagen von weniger als 100‘000 Euro dürften sich gar nicht bewusst sein, dass aufgrund der EU-Richtlinie 2009/14/EG jedes Land selbst verpflichtet ist, ein Einlagensicherungssystem zu schaffen. Ein gemeinsames System der Einlagensicherung existiert in der EU (noch) nicht. Dies erklärt mitunter, weshalb die viel kritisierte Troika bestehend aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds (IWF) nicht bereit war, einen Hilfskredit in der Höhe von 10 Milliarden Euro zu sprechen, ohne dass das Land sich selbst an der Stabilisierung der eigenen Volkswirtschaft tatkräftig beteiligt hätte.

Eine erste Grundvereinbarung für ein Rettungspaket zwischen der Republik Zypern, den Finanzministern der Eurozone und dem IWF vom 16. März 2013, die eine generelle Stabilitätsabgabe, eine Art Solidaritätsbeitrag auf allen Depositen-Einlagen (6.75% für Einlagen bis 100‘000 Euro / 9.9% für Einlagen über 100‘000 Euro) vorsah, erwies sich beim Volk und im Parlament extrem unpopulär und war daher chancenlos. Ein genereller, direkter Eingriff auf das Vermögen der Depositen-Inhaber führte zu heftigen Protesten und wurde mit Verweis auf den europäischen Einlegerschutz als inakzeptabel abgelehnt. Laut Präsident Nikos Anastasiades hätte der gesamte Stabilitätsbeitrag der Sparer – zur Stützung des Bankensystems und des Staates - sich auf nicht mehr als zwei Jahreszinsen belaufen sollen. Der Widerstand der Kleinanleger hat Wirkung gezeigt und hat sie vor einem materiellen Schaden bewahrt. Einige gut informierte Vermögende haben auf ihre Art reagiert: Bereits Tage vor dem 16. März sollen hohe Kapitalsummen das Land verlassen haben (Insiderproblematik).

Wurde der Finanzbedarf Zyperns zum Zeitpunkt der Verhandlungen mit den potenziellen Kreditgebern und Verhandlungspartnern auf 17,5 Milliarden Euro geschätzt, beziffert die Regierung den Bedarf an Finanzmitteln im April 2013 neu mit 23 Milliarden Euro. Laut Prognosen der EU-Kommission und der EZB dürfte die zypriotische Staatsverschuldung im Jahr 2015 auf einen Spitzenwert von 126,3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) steigen. Zur Erinnerung: Ende 2009 lag die Schuldenquote noch auf einem Niveau um 50%, was nicht viel höher war als die Schuldenquote der Schweiz. Innert weniger Jahre sind die Staatsschulden Zyperns explodiert!

Für zusätzlichen Sprengstoff in der Diskussion um Hilfskredite sorgte am 9. April 2013 eine brisante Studie der Europäischen Zentralbank (EZB). Aus der detaillierten Erhebung zur Vermögens- und Einkommenssituation in den einzelnen Ländern der Eurozone geht hervor, dass ein deutscher Haushalt über ein deutlich tieferes Netto-Durchschnittsvermögen verfügt (Mittelwert: 195‘000 Euro) als ein zypriotischer Haushalt (Mittelwert: 671‘000 Euro). Diese Zahlen sind allerdings in vielerlei Hinsicht mit Vorsicht zu geniessen. Insbesondere sind die Zahlen zum Teil mehrere Jahre alt. Der Preiseinbruch bei den Immobilien in gewissen Eurostaaten ist somit noch nicht in den Untersuchungsergebnissen berücksichtigt. Gerade in den Krisenländern wohnen jedoch sehr viele Menschen, zwischen 70% und 80%, in der eigenen Immobilie. Kommt hinzu, dass gerade auch in diesen Ländern viele Haushalte in Immobilien investiert haben, die sie nicht selbst bewohnen.

Ständig neue Hilfskredite und Stabilisierungsmassnahmen sorgen für erhitzte Gemüter in den (Garantie-)Geberstaaten. In Europa werden die Rufe nach einer Auflösung oder Aufspaltung der Währungsunion lauter. Überall dort, wo Geld aus der eignen Tasche in fremde Tasche transferiert werden muss, droht der Zusammenhalt innerhalb einer Gesellschaft oder Staatengemeinschaft irgendwann auf eine harte Probe gestellt zu werden.

Zypern: Erste wichtige Erkenntnisse

Bereits können aus dem Fall Zypern wichtige Lehren gezogen werden:

  1. Die Bankkunden wünschen einen intelligent aufgezogenen und gut ausgebauten Einlegerschutz, der sie vor Zahlungsausfällen effizient schützt.

  2. Vom Moment an, wo das ganze Bankensystem am Rande des Zusammenbruchs steht, ist mit gewaltigen volkswirtschaftlichen (Folge-)Schäden zu rechnen. Eine Rezession ist kaum noch abzuwenden. Die Staatsverschuldung schiesst in die Höhe.

  3. Eine Verallgemeinerung der Kostenfolgen im Zuge von Bankpleiten wird strikte abgelehnt. Der Solidaritätsgedanke scheint nicht mehrheitsfähig zu sein, wenn es um das eigene Geld geht. Das hat weitreichende Folgen: Die Kreditwürdigkeit der einzelnen Bank gewinnt wieder klar an Bedeutung!

  4. Eine professionelle Bankenaufsicht und hohe regulatorische Bankenanforderungen stärken das Finanzsystem und somit die Widerstandskraft einer ganzen Volkswirtschaft. Für die Einleger bedeuten diese präventiv wirkende Massnahmen einen in der Regel sehr guten Schutz ihrer Bankersparnisse.

  5. Aktionäre (Eigentümer) und unprivilegierte/ungesicherte Gläubiger haben im Ernstfall das Nachsehen: Sie zählen zu den grössten Verlierern. Daher sollten diese Interessengruppen nur gut informiert wichtige Anlageentscheide treffen und über kritische Veränderungen der Bank-Bonität laufend im Bilde sein.

  6. Zu den betroffenen Bankkunden zählen auch die Kreditnehmer (Aktivseite der Bilanz). Auch für sie kann sich infolge eines Bankenzusammenbruchs einiges ändern. Auch für die Kreditnehmer lohnt es sich, bei der Wahl der Bank verschiedene Überlegungen zur Bonität des Instituts und den vertraglichen Bestimmungen anzustellen. Wenn man als Schuldner einem fallierten Geldinstitut hohe Kapitalsummen schuldet (Konsumkredite, Immobilienfinanzierungen, Unternehmensvorschüsse usw.), kann dies unter Umständen weitreichende Folgen haben, wenn innert kürzester Zeit eine Anschlussfinanzierung gefunden werden muss und die Konditionen sich möglicherweise markant verändern.

  7. Da die die Komplexität von Banken enorm ist, werden professionelle Ratingagenturen weiterhin zu den wichtigsten Meinungsmachern auf Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung zählen. Die nationalen und internationalen Bankenaufsichtsbehörden werden mit der Veröffentlichung von Stresstests und Fortschrittsberichten (u. a. zu Basel III) ebenfalls für mehr Transparenz sorgen. Die kleineren Bankinstitute stehen aufgrund ihrer geringeren volkswirtschaftlichen Bedeutung weniger im Fokus der Marktteilnehmer. Doch es könnte sich als Fehler erweisen, diesen zu wenig Aufmerksamkeit zu schenken.

  8. Immobilien stellen in vielen Haushalten eine sehr grosse Vermögensposition dar. Da ein Grundbesitz oft über einen entsprechenden Kredit finanziert wird, kann ein langer Preisboom auf dem Immobilienmarkt zu einem ernst zu nehmenden Risiko für die Systemstabilität werden. Dies insbesondere dann, wenn der Anteil an Wohneigentum bereits sehr hoch. Die Widerstandskraft einer Volkswirtschaft und die Stabilität eines Bankensystems zeigen sich im Moment, wo aufgrund einer veränderten Angebots- und Nachfragesituation die Marktpreise für Immobilien zu fallen beginnen. Um auf breiter Front sinkende Immobilienpreise verkraften zu können, muss das Bankensystem konzeptionell und funktionell gut aufgebaut sein.

  9. Es muss damit gerechnet werden, dass die Angst der Einleger vor Verlusten (und Risiken im Allgemeinen) parallel zu einer Stimmungseintrübung am heimischen Immobilien- und Arbeitsmarkt zunimmt. Schreibt ein Finanzinstitut in einem solchen Moment rote Zahlen, hat dies vielerlei Kundenreaktionen zur Folge (u. a. Abfluss von Kundengeldern, wachsender Informationsbedarf).

  10. Ist ein Bonitätsproblem eher spezifischer Natur und nur mit einer einzelnen Bankadresse verbunden, wird der grösste Teil der abgezogenen Gelder anderen Banken innerhalb derselben Volkswirtschaft zufliesen. Stellt sich jedoch heraus, dass das ganze Bankensystem instabil und morsch ist, muss mit erheblichen Kapitalabflüssen ins Ausland gerechnet werden.

  11. Bankpleiten führen zu hohen direkten und indirekten volkswirtschaftlichen Kosten und die Liste der Verlierer ist lang. Bei der ‚Verlustverteilung‘ kommt es immer wieder zu ‚Ungerechtigkeiten‘; zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen (Stakeholder), aber auch innerhalb der jeweiligen Interessengruppe. Ein Beispiel zu Letzterem: Ein Ehepaar (A) kauft kur vor dem Kollaps ihrer Hausbank eine Immobilie und räumen dazu ihr Sparkonto leer. Auf der anderen Seite verkauft praktisch zur selben Zeit eine Frau im Rentenalter (B) ihre Eigentumswohnung, um mit dem Verkaufserlös den Lebensabend in einer schönen Altersresidenz finanzieren zu können. Das Geld aus dem Verkauf der Immobilie wird auf das Sparkonto der Frau transferiert. Das Ehepaar (A) hat grosses Glück, da zum Zeitpunkt der Bankeninsolvenz nur noch wenig Geld auf dem Konto liegt. Frau (B) hat hingegen riesiges Pech, da nun all ihr Erspartes auf dem Konto liegt. Durch den Einlegerschutz ist nur ein Teil des Geldes von Frau (B) gesichert.

Das Bankgeschäft: Vertrauen als Kapital

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Das Bankgeschäft basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Nur wenn die Einleger sich sicher genug fühlen, dass eine Bank im Umgang mit ihrem Ersparten höchste Sorgfalt und Achtsamkeit walten lässt, werden sie dieser ihr Geld anvertrauen und die Geschäftsbeziehung aufrechterhalten. Sobald bei einer Bank eine unprofessionelle oder sogar ungetreue Geschäftsführung publik wird, gerät das Geschäftsmodell ‚Bank‘ ins Wanken.

Zu den europäischen (Peripherie-)Ländern, in denen der Bankensektor fast komplett neu ‚aufgesetzt‘ werden musste, zählen Island, Irland und Zypern. In diesen Staaten verzeichneten die Geldinstitute in den Jahren vor Ausbruch der Krise ein rasantes Wachstum. Die Bankenbilanzen summierten sich auf das 8- bis 9-fache des Bruttoinlandprodukts des jeweiligen Staates. Für Island kam erschwerend hinzu, dass beinahe 70% der Bankenbilanzen aus Fremdwährungsschulden bestanden. In der Schweiz ist die Summe der Bankenbilanzen etwa 5-mal so gross wie das Bruttoinlandprodukt. Das ist – auch im internationalen Ländervergleich – sehr viel. Das bedeutet, dass in den Schweizer Bankbilanzen ein beträchtliches Risikopotenzial schlummert. Dieses wird sowohl von inländischen wie auch von ausländischen Ereignissen beeinflusst.

Die jüngsten Entwicklungen auf Zypern kratzen am Image des Banksparens. Immer mehr Menschen stellen sich die Frage: „Wie sicher ist das Geld bei meiner Bank?“

Warum Überlegungen zur Bankwahl so wichtig sind

Es lohnt sich für die Bankkundinnen und Bankkunden, bei der Wahl der Bank Überlegungen zur Kreditwürdigkeit und zum Charakter der Bank zu machen! Diejenigen Einleger, die von Bankenzusammenbrüchen verschont bleiben, überstehen Bankenkrisen praktisch unbeschadet, obschon der Kollateralschaden nicht unterschätzt werden sollte. Hart trifft es die direkt von einer Bankenpleite betroffenen Kundinnen und Kunden.

Die Existenz von Einlegerschutz-Mechanismen soll vermeiden, dass es zu einem Supergau kommt (bei effektiver Auslösung → nachträglicher Gläubigerschutz). Der Weg entlang einer Bankenabwicklung ist allerdings geprägt von grosser Unsicherheit. Darum sollte man sich bereits vor dem Eingehen einer Bankbeziehung einige Gedanken zur Philosophie, zur Strategie und zu den Geschäftszielen der entsprechenden Bank machen. Die inhärenten Kreditrisiken widerspieglen sich teilweise in der Bonitätsentwicklung. Allerdings ist nicht in jedem Fall eine unabhängige Meinung, beispielsweise in Form eines Credit Ratings, erhältlich.

Eine fundierte Bankenanalyse ist anspruchsvoll! Die Banken sind sehr feinmaschig mit der Wirtschaft (Kredit- und Anlagegeschäft), mit anderen Banken (Interbankengeschäft), mit Zentralbanken (Geschäfte mit der Notenbank), mit Transaktions-Schnittstellen-Gesellschaften (Abwickler von Börsengeschäften und Zahlungsverarbeiter, Verwalter und Aufbewahrer von Wertschriften etc.) und manchmal auch mit dem Staat (Geschäfte mit dem Schatzamt) verwoben. Darum ist es schwierig, kleine Bonitätsveränderungen im Kreditprofil sofort zu erkennen. Zum Teil hängt dies auch mit der Diskretion im Bankgeschäft zusammen (auch Bankgeheimnis).

Für die Stabilität des Gesamtsystems ist es von grossem Vorteil, wenn die Sparer gut informiert die Bank ihrer Wahl treffen (Financial Education) und eigenverantwortlich handeln (Moral). Indem das Verhalten der ‚seriösen‘ Banken belohnt wird, können Fehlentwicklungen eher vermieden werden. Verhalten sich die Sparer hingegen ‚unsensitiv‘ (→ Adverse Selection) und verlassen diese sich allein auf den in Aussicht gestellten Sicherungsschutz (→ Moral Hazard) erfährt das Finanzsystem indirekt eine Schwächung, da gefährliche Fehlentwicklungen womöglich noch verstärkt werden. Via Rückkoppelungseffekte können die Risiken in einer anderen Form auf die Einleger zurückfallen und diese möglicherweise unerwartet und unvorbereitet treffen.

Schweizer Banken: Starke Aufsicht

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Die Schweizer Bankenwelt ist sehr vielfältig und baut auf eine lange Tradition. Allerdings hat das Image der Schweizer Banken in den letzten Jahren wegen einer zum Teil zu sorglosen Annahme von Kundengeldern und wegen Problemen im Bereich der Großbanken gelitten. Die eingeschlagene Weissgeld-Strategie wird die Schweiz langfristig auf einen nachhaltigen Pfad führen. Deren Umsetzung wird aber viel Zeit und Energie in Anspruch nehmen. Derweil machen sich am inländischen Immobilien- und Kreditmarkt Überhitzungserscheinungen bemerkbar. Die Aufsichtsbehörden und Regulatoren sind stark gefordert. Zudem befindet sich die Notenbank seit der Festlegung der Euro-Untergrenze bei 1.20 Franken in einer Art Ausnahmezustand. Die Währungsreserven sind bis Mitte April auf 500 Milliarden Franken explodiert, was ungefähr 85% des Bruttoinlandprodukts entspricht.

Im Sinne eines vorbeugenden Gläubigerschutzes überwacht in der Schweiz die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA die ihr unterstellten Finanzinstitute und deren Einhaltung relevanter Gesetze. Dabei prüft die Aufsicht die Organisation einer Bank, die Gewähr der einwandfreien Geschäftstätigkeit, die Einhaltung der Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen sowie die Vorschriften bezüglich Risikomanagement. Die Schweizerische Nationalbank SNB wacht ihrerseits über die Finanzmarktstabilität auf Stufe Gesamtsystem und publiziert dazu wichtige Publikationen wie der Bericht zur Finanzmarktstabilität. Zwischen der SNB und der FINMA findet ein reger Kontakt und intensiver Informationsaustausch statt. Mit der neuen Bankeninsolvenzverordnung-FINMA verfügt die Schweiz zudem als eines der ersten Länder weltweit über ein umfassendes Regelwerk für die Sanierung von Banken (in Kraft getreten am 1.12.2012). Mit dem Reformpaket unter dem Begriff Basel III des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ wird weltweit an einer Verbesserung der Bankenregulierung und Stärkung des Finanzsystems gearbeitet. Die Einführung von Basel III erfolgt schrittweise bis am 1.1.2019.



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Einlegerschutz Schweiz: Ursprünglich nur widerwillig

Ein guter Schutz der Einleger vor Verlusten infolge von Bankpleiten wird heute auch in der Schweiz als besonders wünschenswert erachtet. Das war aber nicht immer so. Bevor das erste Bankengesetz (inkl. Bestimmungen zum Konkursprivileg der Sparer) realisiert wurde, formierte sich unter den damaligen Urhebern des Gesetzes heftiger Widerstand. Eine Regulierung des Bankwesens durch den Staat hielten viele Politiker für abstrus. Es widersprach ihrem liberalen und freiheitlichen Denken. Erst die Bankkatastrophen nach Ausbruch der Weltwirtschaftskrise und der Druck der Strasse führten zu einem Umdenken. Das erste Bankengesetz datiert vom 8. November 1934. Das Konkursprivileg wurde bei rund 5‘000 Franken für Spareinlagen festgesetzt, was als sehr hoch erachtet wurde. Noch vor Ende des Zweiten Weltkriegs wiesen Ende 1944 rund 93% aller Sparguthaben Einlagen von unter 5‘000 Franken aus. Die damaligen Spareinlagen summierten sich auf 6,4 Milliarden Franken.

Im Laufe der Zeit wurde die Höhe des Konkursprivilegs jeweils nach oben angepasst. Meistens war der Anlass dafür ein Mix aus Inflationsschub und/oder eine Instabilität im Bankwesen. Im Jahr 1971 wurde die Limite von 5‘000 Franken auf 10‘000 Franken erhöht. 1984 wurde der Einlegerschutz im sogenannten Selbstregulierungsbereich ‚Banken und Effektenhändler‘ angepasst. Gleichzeitig wurde der privilegierte Betrag von 10‘000 Franken auf 30‘000 Franken pro Einleger ausgebaut und die Definition der privilegierten Gelder erweitert. Letztmals wurde die Limite im Dezember 2008 im Rahmen einer Sofortmassnahme von 30‘000 Franken auf 100‘000 Franken erhöht. Dies, nachdem die internationale Bankenkrise ein besorgniserregendes Ausmass angenommen hatte und die Schweizer Grossbank UBS mit staatlichen Rettungsmassnahmen stabilisiert werden musste. Zum selben Zeitpunkt wurde die Systemobergrenze, d. h. das maximale Volumen der Vorfinanzierungen durch andere Banken im Rahmen der Selbstregulierung von 4 Milliarden Franken auf 6 Milliarden Franken aufgestockt. Bei mindestens sieben Schweizer Banken oder Bankengruppen liegen die gesicherten Einlagen über der Marke von 6 Milliarden Franken, bei den beiden Grossbanken ist das Verhältnis ‚gesicherte Einlagen zu Systemobergrenze‘ ungefähr 9:1!

Ursprünglich hatte der Bundesrat einen bedeutend stärkeren Schutz für die Einleger aufbauen wollen. Die Regierung schlug die Schaffung eines Sicherungsfonds in der Höhe von 3% der versicherten Einlagen vor. Bei damals massgebenden Einlagen von 325 Milliarden Franken hätte dies ein Sicherungsfondsvolumen von nicht ganz 10 Milliarden ergeben. Durch jährliche Beiträge über 22 Jahre hinweg (2/3 des Finanzierungsbedarfs) und die Verpfändung von Wertschriften (1/3 des Finanzierungsbedarfs) hätte die Äufnung in mehreren Schritten erfolgen sollen. Die schrittweise Speisung des Sicherungsfonds mit Geldmittel hätte den Einlegerschutz in den Augen von Visual Finance verstärkt und eine ‚Einschusspflicht‘ der Banken zur Unzeit verhindert oder zumindest etwas reduziert (Stichwort: Systemstabilität). Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) kritisierte hingegen den Vorschlag der Regierung und lehnte diesen vehement ab.

Wir können gespannt sein, wie sich der Einlegerschutz in der Schweiz weiterentwickeln wird. Der nächste Ernstfall wird zeigen, wie robust der Schweizer Einlegerschutz ist und wie reibungslos die einzelnen Elemente der Sicherungskette ineinandergreifen.


Schweiz: Einlagen bis 100‘000 Franken pro Einleger privilegiert

Die schweizerische Lösung für den Einlegerschutz besteht aus zwei Säulen:

  1. Konkursprivileg (urspr: Bankengesetz von 1934)
    Rechtliche Bestimmungen:

    Bankengesetz 37a Privilegierte Einlagen (Link)
    Bankengesetz 37b Sofortige Auszahlung (Link)
    Bankengesetz 37c (Link)
    Bankengesetz 37d Absonderung von Depotwerten (Link)
    Bankengesetz 37e Verteilung und Schluss (Link)
    Bankengesetz 37f Koordination mit ausl. Verfahren (Link)
    Bankengesetz 37g Anerkennung ausl. Konkurs... (Link)
    Bankengesetz 37h Grundsatz (Link)
    Bankengesetz 37i Auslösung der Einlagensicherung (Link)
    Bankengesetz 37j Abwicklung und Legalzession (Link)
    Bankengesetz 37k Datenaustausch (Link)
    Bankenverordnung Art. 3a (Link)
    Bankeninsolvenzverordnung (Link)

  2. Selbstregulierung (urspr: SBVg-Konvention von 1984)
    Rechtliche Bestimmungen:

    Bankengesetz Art. 37h (Link) Börsengesetz Art. 36a (Link)

    Regelungen des Einlagesicherungsvereins esisuisse:

    Vereinbarung über die Einlagensicherung (PDF)
    Statuten (PDF)

Für eine Beurteilung des Einlegerschutzes als Ganzes müssen alle gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen des Einlagesicherungsvereins beurteilt werden. Aus Kundensicht stellen sich eine Reihe von Fragen. Je nach Art und Umfang der Kundenbeziehung verschieben sich die Fragestellungen (siehe auch FAQ der FINMA und esisuisse unter ‚wertvolle Informationen zum Thema‘ ganz oben im Artikel).

Artikel 37a des Bankengesetzes zählt aus Kundensicht zu den wichtigsten, da an dieser Stelle im Gesetz die Art der gesicherten Einlagen als auch die Zuweisung bis zu einem Höchstbetrag von 100‘000 Franken pro Gläubiger in die zweite Gläubigerklasse gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) gesetzlich verankert sind.


Schweiz: Und so funktioniert die Auszahlung im Rahmen von ‚esisuisse‘

Wenn die Finanzaufsichtsbehörde (FINMA) zum Schluss kommt, dass eine Bank ihre Geschäfte nicht mehr fortführen kann, verhängt sie eine sogenannte Schutzmassnahme. In diesem Moment wird das System des Schweizer Einlegerschutzvereins esisuisse aktiviert. esisuisse fordert bei den Banken und Effektenhändlern das benötigte Kapital an. Die Banken und Effektenhändler von esisuisse haben sich im Rahmen der Selbstregulierung verpflichtet, umgehend die benötigten Gelder bereitzustellen. Alle Mitglieder von esisuisse (alle Banken mit Geschäftsstellen in der Schweiz) überweisen innerhalb von fünf Tagen die geforderten Beträge an die esisuisse, insgesamt bis zu 6 Milliarden Franken. So erhalten die entsprechenden Bankkunden bis zu 100‘000 Franken ihrer Ersparnisse ausbezahlt. Das solidarische System stellt sicher, dass die Kunden der zahlungsunfähigen Bank ihre gesicherten Einlagen innerhalb eines Monats ausbezahlt erhalten. Einlagen im Gesamtwert von maximal 100'000 Franken pro Einleger sind bis zur Systemobergrenze von maximal 6 Milliarden Franken pro Institut gesichert. Die Banken erhalten ihre Beiträge später bei der Liquidation der zahlungsunfähigen Bank zurückerstattet: Sie leisten eine Art Bevorschussung.
Sämtliche juristischen und natürlichen Personen, die Einlagen bei Banken in der Schweiz haben, sind durch esisuisse im Rahmen entsprechender Bestimmungen abgesichert (Ausnahme: andere Banken und Effektenhändler). Privilegierung und Sicherung gelten unabhängig vom Wohnsitz (Schweiz oder Ausland) der betroffenen Einleger.

Die gesamte Auflösung oder Sanierung einer Bank ist damit jedoch noch lange nicht beendet. Im Gegenteil: Diese hat eben erst begonnen. Mit der raschen Auszahlung gesicherter Einlagen ist nicht nur den Bankkunden gedient, sondern auch den ‚Abwicklern‘. Denn erst wenn der ‚Druck der Strasse‘ etwas wegfällt, können weitere dringliche Massnahmen innerhalb der Bankenabwicklung angepackt werden. Solche Prozesse benötigen sehr viel Zeit und binden enorme Kapazitäten. Bankkunden, die nicht vollständig durch den Einlagesicherungsverein esisuisse ausbezahlt werden konnten, werden sich danach in Geduld üben müssen. Bis Zahlen und Fakten zur individuellen Rückgewinnungsquote vorliegen, verstreicht in der Regel viel Zeit.

Schweiz: Im Ernstfall gefordert

Foto: Visual Finance

In Anbetracht der enormen Grösse verschiedener Schweizer Banken wird der Einlegerschutz im Falle einer grossen Schweizer Bankenpleite sehr stark gefordert sein.

Die Systemobergrenze von 6 Milliarden Franken pro Bankenausfall ist bei einer grossen Bankpleite viel zu klein und der Umstand, dass das Geld für den privilegierten Einlagenschutz nicht direkt aus einem bereits mit Finanzmitteln bestückten Sicherungsfonds abgezweigt werden kann, dürfte sich im Krisenfall als grosser Nachteil erweisen. Die Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft werden wohl aber in einem solchen Fall klug genug sein und gegebenenfalls notgedrungen Systemanpassungen beschliessen.

Kommt es tatsächlich zu einem Zahlungsausfall bei einem grossen Bankhaus, muss mit Bonitätsrückstufungen auf Seite der Geberbanken (Vorfinanzierer) gerechnet werden. Das Einsammeln des Geldes, so wie es die Selbstregulierung aktuell vorsieht, wird eine ganze Reihe von Reaktionen auslösen, deren Effekte aus heutiger Sicht aber schwierig abzuschätzen sind.

Schweiz: Die Bankensanierung als zusätzliches Sicherungselement

Ein Land kann sich viele komplizierte Abwicklungsprobleme einfach vom Hals schaffen, indem es vor einem Ausscheiden eines Bankhauses die Möglichkeit einer Bankensanierung ins Gesetz einbaut. Genau das hat die Schweiz getan!

Die Schweiz verfügt nach eigenen Angaben der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) nun als eines der ersten Länder über eine umfassende Sanierungsregelung für Banken. Die entsprechende Bankeninsolvenzverordnung räumt der FINMA sämtliche Kompetenzen ein, um Banken zu sanieren und abzuwickeln. Damit erfüllt die Schweiz auch als eines der ersten Länder die Vorgaben des Financial Stability Board (FSB).

Den Kern der Revision bilden die Vorschriften über die Bankensanierung. Zentral sind aus Sicht des Einlegerschutzes und aus der Perspektive des Investorenschutzes im weiteren Sinne (erfasst nicht ‚nur‘ die Ansprüche der Einleger, sondern auch diejenigen anderer Gläubigerkategorien und Interessengruppen) die vielfältigen Möglichkeiten der FINMA im Bereich Kapitalmassnahmen.

In einer festgelegten Reihenfolge werden (zuerst) andere Banken-Stakeholder zur Sanierung herbeigezogen: Konkret heisst das, dass bevor ‚normales‘ Fremdkapital in Eigenkapital umgewandelt wird, zuerst das Eigenkapital (Betroffene: Aktionäre) und Schuldinstrumente, die die Bank für solche Fälle ausgegeben hat (Betroffene: Bestimmte Obligationäre mit Schuldverschreibungen im Bereich ‚Additional Tier 1‘ und ‚Tier 2‘) vollständig herabgesetzt werden. Zuerst sind nachrangige Forderungen, dann alle anderen Forderungen und schliesslich Einlagen in neues Gesellschaftskapital umzuwandeln. Grundsätzlich sind alle Forderungen wandelbar! Ausgenommen sind jedoch – neben anderen privilegierten Forderungen der 1. und 2. Klasse des Konkursrechts – im Rahmen des Einlegerschutzes erfasste Kundeneinlagen bis zu einer Limite von 100‘000 Franken pro Einleger.

Visual Finance rechnet damit, dass die Aufsichtsbehörde bei grossen Bankvorfällen fast ausnahmslos ein geordnetes Sanierungsverfahren durchführen wird. Damit steigt das Risiko für Aktionäre und Obligationäre ohne Konkursprivileg!

Eine alte Weisheit besagt, dass ein Einlegerschutz nicht ‚unbeschränkt‘ sein darf, weil dieser sonst die anderen Gläubiger benachteiligt. Irgendjemand bezahlt den Schaden immer! Selbst wenn bestimmte privilegierte Einleger aufgrund von Einlegerschutzmechanismen direkt keinen Beitrag zur Sanierung leisten müssen, heisst das nicht, dass sie über Rückkoppelungseffekte nicht doch auf irgendeine Weise den Zerfall eines Bankhauses zu spüren bekommen. Es ist gut möglich, dass beispielsweise die eigene Pensionskasse und/oder ein Fonds, an dem man Anteile oder Ansprüche besitzt, in die verlustträchtigen Titel der entsprechenden Bank investiert hat.

Einlegerschutz aus einer anderen Perspektive : Die Macht des Zinses und der Inflation

Die zypriotischen Banken sollen ihren Einlegern über Jahre hinweg hohe Zinsen bezahlt haben. Zinsen notabene, die weit über dem Zinsniveau anderer Euro-Staaten lagen. Es ist bei Depositeneinlagen mit einer Laufzeit von über einem Jahr die Rede von um die 4%. Das wäre auch deutlich mehr als die für den Inselstaat gemessene Inflation von etwa 2.75% (arithmetisches Mittel) von 2000 bis 2012. Das bedeutet, dass von der zypriotischen Bankkatastrophe betroffene Kleinanleger mit Einlagen von unter 100‘000 Euro nicht zu den Verlierern, sondern vielmehr zu den kuriosen Gewinnern auf Zypern zählen. Waren diese nämlich ‚zinshungrig‘ genug und wählten hochverzinsliche Depositen-Einlageformen mit einer etwas längeren Laufzeit gewählt, so konnten diese ihr Einlagevermögen aufgrund von Zinseszinseffekten fast wundersam vermehren. Bei einem angenommenen Jahreszins von 4% und einer Laufzeit von 13 Jahren (2000 bis 2012) ergibt sich aufgrund Zinseszinseffekten ein Vermögenszuwachs von 66%! Allein schon daher dürften die Bankenbilanzen auf Zypern mächtiges Zins-Doping in sich tragen (Stichwort: Bilanzerweiterung). Die unmittelbare Zeche einer völlig fehlgeleiteten Zins- und Kreditpolitik tragen nun insbesondere die Aktionäre, bestimmte Obligationäre und die Einleger mit hohen Depositenbeständen.

Die Effekte von Zins und Inflation sind auch für die Entwicklung und den Grad des Einlegerschutzes von grosser Bedeutung. In der Schweiz beispielsweise wurde der Einlegerschutz von ursprünglich 5‘000 Franken (1934) im Laufe der Zeit auf 100‘000 Franken (aktuell) ausgebaut. In nominellen Zahlen wirkt der Ausbau riesig. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass die Effekte von Zins und Zinseszins auf der einen Seite die Kundeneinlagen haben ansteigen lassen (abgesehen von der jetzigen Tiefzinsphase) und auf der anderen Seite die Inflation die Vermögen real zu einem gewissen Grad entwertet hat. 5‘000 Franken aus dem Jahre 1934 entsprechen auf das heutige Preisgefüge umgerechnet knapp 30‘000 Franken. Das zeigt: Allein schon wegen der Teuerung muss der Einlegerschutz, wenn er real unverändert bleiben soll, angepasst werden. Daher ist es wichtig, die beiden Elemente des Schweizer Einlegerschutzes, d. h. die Höhe der Privilegierung der Einlagen (100‘000 Franken) und die Höhe der Systemobergrenze (6 Milliarden Franken) nicht nur aus einer nominellen, sondern auch aus einer realen Sichtweise hinsichtlich ihrer Angemessenheit regelmässig zu überprüfen und diese unter Umständen mit der zinsbedingten Vermögensentwicklung zu vergleichen.

Auf Zypern haben die Einleger einen Sanierungsbeitrag in der Höhe von maximal zwei Jahreszinsen (ca. 8%) zur Stabilisierung des Landes, quasi aus eigener Kraft, abgelehnt. Dass die Inflation die Konsumentenpreise seit Anfang 2000 um etwa 40% hat ansteigen lassen, hat die Zyprioten weit weniger verärgert, als die Vorstellung einen generellen Stabilitätsbeitrag leisten zu müssen. Zur Geldentwertung gibt es eben keine Abstimmung!

Viele Menschen schenken dem Phänomen der Geldillusion zu wenig Beachtung. Das ist gefährlich, denn immer mehr Politiker und Wissenschaftler wollen den Weg der Schuldenreduktion über den Weg der Inflationierung (Geldentwertung) gehen. Es lohnt sich, den Einlegerschutz aus allen möglichen Blickwinkeln zu betrachten.

Inflation bedeutet eine Enteignung ohne Gesetz und Grenzen: Es gibt auch keinen Einlegerschutz dafür! Lassen Sie sich also nicht beirren und bleiben Sie informiert, wenn es darum geht, wie viel Ihr Geld und eine in Aussicht gestellte Sicherheitsleistung wirklich wert ist.





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