«Collective Action Clauses» in der Eurozone
Ab 1.1.2013 treten neue Anleihebedingungen in Kraft


In Übereinstimmung mit dem Vertrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM/Anfängliches Stammkapital 700 Mrd. Euro) werden in der Eurozone ab 1.1.2013 alle neuen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit neuen Klauseln in den Anleihenverträgen ausgestattet, den sogenannten «Collective Action Clauses» (Details siehe EFC Sub-Committee on EU Sovereign Debt Markets Model Collective Action Clause Supplemental Explanatory Note PDF).

Die neuen Klauseln ermöglichen es den Eurostaaten, mit relativ tiefen Zustimmungsquoten eine Restrukturierung der Schulden durchzuführen. Durch die Vereinheitlichung der Anleihenverträge wird zudem die Koordination und die Abwicklung von Umschuldungen vereinfacht.

Für viele hoch verschuldete Staaten sind die neuen Klauseln ein Segen (siehe Government Debt Securities Outstanding 31.12.2012 / Source: Economic and Financial Committee (EFC) Sub-Committee on EU Sovereign Debt PDF), allerdings nur solange die traditionellen Anleihenkäufer nicht, abgeschreckt durch die neuen Vertragsbedingungen, den Neuemissionen fernbleiben!

Da eine Schuldensanierung zulasten der Anleihengläubiger nun einfacher wird, muss mit Kurseinbussen gerechnet werden, sobald die Gefahr einer Umschuldung akut wird.


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